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Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über Ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Dies kann umfassend oder in abgegrenzten Bereichen geschehen. Eine solche Situation kann zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls auftreten, infolgedessen der/die Betroffene ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie unbedingt in gesunden Zeiten anfertigen.

Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch befugt, für Sie zu entscheiden, das geht nur durch die Beauftragung durch eine Vollmacht. Fehlt diese, setzt in der Regel das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein – das kann ein Familienmitglied, aber auch ein Fremder sein.

Ärztliche Beratung

Vorsorgevollmachten zu gestalten, ist nicht ganz einfach. Es gibt unzählige Informationen und fertige Musterformulare zum Herunterladen auf verschiedenen Internetseiten. In dieser Masse an Informationen die für sich selbst wichtigen Fakten zu finden, ist schwierig, denn häufig eignen sich die fertigen Muster nicht für die individuelle Situation des Patienten. Oft ist es besser, sich hierzu eine ärztliche Beratung einzuholen, denn dabei kann auf Ihre ganz persönliche Lebenssituation eingegangen werden.

Um keinen Zweifel an der Echtheit einer Vorsorgevollmacht aufkommen zu lassen, kann man das Dokument zusätzlich notariell beurkunden lassen. Sie sollten dafür sorgen, dass die Vorsorgevollmacht immer zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird.

Eine Vorsorgevollmacht setzt ein uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Darum sollten Sie jemanden wählen, der Sie gut kennt und von dem Sie wissen, dass er kooperativ und durchsetzungsfähig ist. Deshalb ist es wichtig, dass derjenige erreichbar und vor Ort ist sowie regelmäßig Kontakt zu Ihnen sowie den Ärzten, Banken etc. hat. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten aber auch jederzeit wieder entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Kosten der Beratung zur Vorsorgevollmacht

Die Beratung für eine Vorsorgevollmacht ist keine Kassenleistung, sondern eine Wunschleistung des Patienten, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet wird und dementsprechend privat zu bezahlen ist.

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