Selbstzahlerleistungen
IGeL als sinnvolle Zusatzangebote
Es gibt individuelle Gesundheitsleistungen (kurz „IGeL“) bei Ärztinnen und Ärzten, die die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Es handelt sich dabei um verschiedene Diagnose- und Behandlungsmethoden, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, im Einzelfall aber sinnvoll sein können. Diese Leistungen sind ein Zusatzangebot, die Patienten sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.
Häufig handelt es sich bei den Selbstzahlerleistungen um Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Manche dieser Leistungen können allerdings auch zu einer Kassenleistung werden, zum Beispiel bei konkretem Krankheitsverdacht oder in bestimmten Risikofällen wie einer familiären Vorbelastung. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall, bevor Sie eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen, bei Ihrer Krankenkasse, ob das auf sie zutreffen könnte, denn nachträglich ist das nicht mehr möglich.
IGeL in unserer Praxis
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis verschiedene Selbstzahlerleistungen an, von denen wir überzeugt sind, dass sie sinnvoll und für die Gesunderhaltung wichtig sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der 3-Jahresfristen der Kassen
- Atteste, Gesundheitszeugnisse, ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Pflichten
- Akupunktur, zum Beispiel zur Schmerz- und Allergiebehandlung
- Reisemedizinische Beratung, einschließlich Impfberatung
- individuelle Beratung zur Patientenverfügung.
Aufklärung und Transparenz
Bevor Sie eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen, klären wir Sie umfassend über deren Wirksamkeit, aber auch über eventuell zu erwartende Nebenwirkungen und Risiken auf. Ebenso erstellen wir Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der Sie genau über die zu erwartenden Kosten informiert. Diese orientieren sich an den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).