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Reha-­Anträge

Eine Rehabilitation (= Reha) zählt zu den gesetzlichen Sozialleistungen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, egal ob körperlicher, geistiger oder psychischer Natur, nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben oder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, dient diese Maßnahme Ihrer Wiedereingliederung.

Wer führt Reha-Maßnahmen durch?

Eine Reha-Maßnahme kann von verschiedenen Trägern durchgeführt werden, beispielsweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen und der Rentenversicherung, aber auch von der Agentur für Arbeit oder den Sozialämtern. Welcher Kostenträger in Ihrem Falle zuständig ist, richtet sich nach dem Grund der Wiedereingliederung. Am häufigsten sind aber Kranken- und Rentenversicherung zuständig.

Wir helfen Ihnen bei Reha-Anträgen

Für die Bewilligung einer Reha-Maßnahme muss zunächst Ihre Bedürftigkeit sowie Ihre persönliche Eignung festgestellt werden. Dabei unterstützen wir Sie in unserer Hausarztpraxis. Als Hausarzt liegen alle dafür notwendigen Informationen bei uns vor.

Wir stellen für Sie einen Befundbericht zusammen, der Ihre Beschwerden und Symptome ausführlich definiert und so die medizinische Erfordernis begründet. Diesen müssen Sie zusammen mit dem Reha-Antrag einreichen. Viele Patienten empfinden das Ausfüllen der Formulare als schwierig, unklar oder aufwändig. Dann können wir, wenn Sie dies wünschen, den Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Ebenso sind wir Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Kostenträgers behilflich. Die ausgefüllten Formulare können Sie dann zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht als Gesamtpaket einreichen.

Hier erhalten Sie die Unterlagen

Die Unterlagen für einen Reha-Antrag sind bei verschiedenen Stellen erhältlich, beispielsweise bei den Krankenkassen oder der Rentenversicherung, auch online zum Download. Nach Absprache erhalten Sie die Unterlagen auch direkt bei uns in der Praxis.

Bewilligung der Reha-Maßnahme

Die Deutsche Rentenversicherung prüft den zugesandten Antrag darauf, ob die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Reha bewilligt, teilt die Rentenversicherung Ihnen im Bewilligungsbescheid die zur Haupterkrankung passende Reha-Einrichtung, Dauer und Durchführungsform mit. Die Reha-Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen, kann aber auch länger dauern, falls es medizinisch erforderlich ist.

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