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Jugend­arbeitsschutz­ Untersuchung

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn von einem Arzt untersucht worden sind. Ziel ist es, eine Gefährdung des Jugendlichen durch die Aufnahme der Tätigkeit zu vermeiden. Die ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung müssen die Jugendlichen dem Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitgeber vorlegen (§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Wir nehmen Jugendarbeitsschutzuntersuchungen in unserer Praxis vor.

Verpflichtend sind eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung, falls der Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Berechtigungsschein

Der Jugendliche muss sich zuerst vom Einwohnermeldeamt oder Orts- bzw. Gemeindeamt den so genannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Eltern oder den Sorgeberechtigten füllt er den Erhebungsbogen aus, in dem unter anderem bestehende Erkrankungen und die Familienvorgeschichte eingetragen werden. Dann unterschreibt er gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und bringt die Unterlagen mit zur Untersuchung. Der Impfausweis sollte ebenfalls mitgenommen werden.

Die Untersuchung

Es wird Grundlegendes untersucht wie Nah- und Fernsicht, Farbsehen, Größe und Gewicht, Haltung, Blutdruck, Urin und Gehör. Der Arzt muss vor allem beurteilen, ob das Ausführen bestimmter Tätigkeiten für den Jugendlichen gesundheitsgefährdend sein könnte oder ihn eventuell in seiner Entwicklung beeinträchtigt. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden durch die Aufnahme der Tätigkeit zu vermeiden.

Schweigepflicht

Wir unterliegen hierbei der Schweigepflicht. Gegenüber dem Arbeitgeber dürfen wir keine Aussagen zu Diagnosen, Krankheitsverläufen etc. machen, wir nehmen nur eine Gesamtbeurteilung vor, ob der Jugendliche für den angestrebten Beruf uneingeschränkt tauglich ist oder ob gegebenenfalls Einschränkungen bei der Berufsausübung bestehen. Am Ende der Untersuchung erhält der Jugendliche eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und für die Erziehungsberechtigten.

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