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Ärztliche Untersuchung­ zum Bootsführerschein

Der ärztliche Eignungstest für den Bootsführerschein ist gesetzlich vorgeschrieben, das Attest muss bei der Prüfungsanmeldung eingereicht werden. Der Test dient der Sicherheit des Bewerbers und anderer Personen. Die Tauglichkeitsuntersuchung führen wir in unserer Praxis durch.

Für die Untersuchung benötigen Sie das Formular für den Tauglichkeitsnachweis (bitte hier herunterladen und ausdrucken). Das ist ein zweiseitiges Dokument, auf dem Ihr Arzt die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen einträgt.

Was wird untersucht?

Auf der Vorderseite des Formulars geht es um einen allgemeinen Gesundheits-Check, bei dem Ihre medizinische Tauglichkeit geprüft wird. Dort muss bescheinigt werden, dass Sie keine Krankheiten haben, die gegen den Erwerb eines Bootsführerscheines sprechen, zum Beispiel Alkoholmissbrauch, Drogenabhängigkeit oder Epilepsie. Diese Untersuchung dauert etwa 10 Minuten.

Auf der Rückseite des Formulars geht es um die Bescheinigung eines Seh- und Hörtestes. Beim Sehtest wird mithilfe einer Tafel mit Zahlen und Buchstaben Ihre Sehkraft ermittelt. Die Sehstärke auf beiden Augen gemeinsam oder auf dem besseren Auge muss mit oder ohne Sehhilfe größer oder gleich 0,8 Dioptrien sein. Der Sehtest kann beim Augenarzt erfolgen.

Zusätzlich wird mit weiteren speziellen Tafeln getestet, ob bei Ihnen eine Rot-Grün-Schwäche vorliegt. Das geschieht durch Abbildungen mit rot-roten, grün-grünen und rot-grünen Mosaiken, in denen Sie eine Zahl oder einen Buchstaben erkennen müssen.

Bei der Höruntersuchung spricht jemand in gewöhnlicher Lautstärke aus verschiedenen Entfernungen zu Ihnen: zunächst aus 3 Meter Entfernung, während Sie sich ein Ohr zuhalten bzw. aus 5 Meter, wenn beide Ohren offen sind.

Kosten und Gültigkeit des Attests

Das ärztliche Attest zum Bootsführerschein ist kostenpflichtig. Über die genauen Kosten informieren wir Sie in unserer Praxis.

Das Attest ist 12 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie die Prüfung für den Bootsführerschein ablegen.

Bitte zur Untersuchung mitbringen:

Für die Untersuchung benötigen wir Ihren gültigen Personalausweis und das ausgedruckte Formular für den Tauglichkeitsnachweis. Falls Sie Brille bzw. Kontaktlinsen oder ein Hörgerät tragen, bringen Sie diese bitte auch mit.

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